Verwaltungsgerichtshof
30.06.2015
Ro 2014/03/0026
GRS wie 2010/03/0073 E 24. Juli 2012 RS 2
Dem ORF kommt ein weiter Spielraum zu, nach welchen journalistischen Kriterien Diskussionsrunden zusammenzusetzen sind. Das Objektivitätsgebot und das Gebot der Unparteilichkeit sind in diesem Zusammenhang vor allem über die sachlich begründete Auswahl des Kreises an Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussionsrunde zu realisieren.