Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2009/17/0125
Entscheidungsdatum
14.12.2011
Index
L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0188 E 19. September 2001 RS 2
(hier nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Die Behörde hat die von ihr vorgenommene Schätzung zu begründen, wobei sie die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzustellen hat. Insbesondere hat die Behörde auf alle substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen und sich damit auseinander zu setzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009170125.X04
Im RIS seit
27.01.2012
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012
Dokumentnummer
JWR_2009170125_20111214X04