Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/16/0188

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2001/16/0188

Entscheidungsdatum

19.09.2001

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/03 Taragesetz Wertzollgesetz

Rechtssatz

Die Behörde hat die von ihr vorgenommene Schätzung zu begründen, wobei sie die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzustellen hat. Insbesondere hat die Behörde auf alle substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen und sich damit auseinander zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160188.X02

Im RIS seit

31.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012

Dokumentnummer

JWR_2001160188_20010919X02

Rechtssatz für 2009/17/0125

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2009/17/0125

Entscheidungsdatum

14.12.2011

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0188 E 19. September 2001 RS 2 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die Behörde hat die von ihr vorgenommene Schätzung zu begründen, wobei sie die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzustellen hat. Insbesondere hat die Behörde auf alle substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen und sich damit auseinander zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009170125.X04

Im RIS seit

27.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2012

Dokumentnummer

JWR_2009170125_20111214X04