Der Verwaltungsgerichtshof hat im hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2010, Zl. 2009/16/0107, ausgesprochen, dass es für die Frage des Verwendens eines Kraftfahrzeuges nicht darauf ankommt, ob der Person, welche ein Fahrzeug im Inland verwendet, der rechtmäßige Besitz an diesem Fahrzeug zukommt.