Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/09/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2009/09/0065

Entscheidungsdatum

10.12.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Sind noch "reifliche Überlegungen" zur Beweiswürdigung anzustellen, so bestehen keine Bedenken gegen eine Abstandnahme von der Verkündung des Bescheides vergleiche E 20. Juni 2006, 2005/02/0257). (Hier: Es wurde ein Zeuge zur Tätigkeit des Ausländers vor dem Hintergrund der strittigen Frage der rechtlichen Qualifizierung dieser Tätigkeiten einvernommen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009090065.X04

Im RIS seit

27.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2016

Dokumentnummer

JWR_2009090065_20091210X04