Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2006/05/0197
Entscheidungsdatum
20.11.2007
Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8;
BauO OÖ 1994 §31 Abs1 Z2;
BauO OÖ 1994 §31 Abs4;
BauRallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/05/0199
2006/05/0198
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/05/0372 E 16. September 2003 RS 5
(Hier: ohne ersten Satz; Beisatz: "Die Interessen des Verkehrs,
auch seiner Sicherheit, gehören vielmehr zu den vom Amts wegen zu
wahrenden öffentlichen Interessen, somit nicht zu jenen
Bestimmungen, die dem Interesse des Nachbarn dienen. Ein
Mitspracherecht kommt dem Nachbarn daher in diesen Belangen nicht
zu. Selbst wenn diesem Einwand der Beschwerdeführerin nicht
bereits Rechnung getragen worden wäre, bezöge er sich also nicht
auf ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht, und erwiese sich
daher ebenfalls als unzulässig.")
Stammrechtssatz
Dem Nachbarn steht hinsichtlich der Verkehrsverhältnisse auf öffentlichen Verkehrsflächen kein Recht zu (hg. Erkenntnisse vom 10. Mai 1955, Zl. 2427/53, VwSlg 3735 A/1955, und vom 26. Jänner 1960, Zl. 1641/59, VwSlg 5182 A/1960). Darauf, dass sich die Verkehrsverhältnisse auf solchen öffentlichen Verkehrsflächen nicht ändern, besitzt er keinen Rechtsanspruch (hg. Erkenntnis vom 22. Oktober 1985, Zl. 85/05/0112). Aus der befürchteten Verschlechterung der Verkehrsverhältnisse auf öffentlichen Straßen kann kein subjektives Nachbarrecht abgeleitet werden (hg. Erkenntnis vom 18. Jänner 1994, Zl. 93/05/0158).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche
Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte
begründen BauRallg5/1/9
Baurecht Nachbar
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050197.X05
Im RIS seit
27.12.2007
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2014
Dokumentnummer
JWR_2006050197_20071120X05