Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2008/08/0096
Entscheidungsdatum
16.03.2011
Index
50/04 Berufsausbildung
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm
ArbVG §2;
BAG 1969 §21 Abs3 litb;
KollV Hafner- Platten- Fliesenlegergewerbe;
Rechtssatz
Der gesetzliche Begriff des "Facharbeiters" setzt eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung (Facharbeiterprüfung) voraus. Eine von einem gesetzlichen Begriff abweichende Bedeutung eines in einem Kollektivvertrag verwendeten Wortes muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. das Urteil des OGH vom 8. September 1993, Zl. 9 ObA 216/93).Der gesetzliche Begriff des "Facharbeiters" setzt eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung (Facharbeiterprüfung) voraus. Eine von einem gesetzlichen Begriff abweichende Bedeutung eines in einem Kollektivvertrag verwendeten Wortes muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden vergleiche das Urteil des OGH vom 8. September 1993, Zl. 9 ObA 216/93).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008080096.X03
Im RIS seit
18.04.2011
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2014
Dokumentnummer
JWR_2008080096_20110316X03