Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2011

Geschäftszahl

2008/08/0096

Rechtssatz

Der gesetzliche Begriff des "Facharbeiters" setzt eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung (Facharbeiterprüfung) voraus. Eine von einem gesetzlichen Begriff abweichende Bedeutung eines in einem Kollektivvertrag verwendeten Wortes muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden vergleiche das Urteil des OGH vom 8. September 1993, Zl. 9 ObA 216/93).