Verwaltungsgerichtshof
16.03.2011
2008/08/0096
Der gesetzliche Begriff des "Facharbeiters" setzt eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung (Facharbeiterprüfung) voraus. Eine von einem gesetzlichen Begriff abweichende Bedeutung eines in einem Kollektivvertrag verwendeten Wortes muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden vergleiche das Urteil des OGH vom 8. September 1993, Zl. 9 ObA 216/93).