Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2008/07/0156
Entscheidungsdatum
26.05.2011
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/07/0158
Rechtssatz
§ 65 AVG ordnet nicht an, dass eine Stellungnahme des Berufungsgegners zur Berufung dem Berufungswerber zugestellt werden müsste, zumal diese Gesetzesbestimmung nur die Rechte allfälliger Berufungsgegner und nicht solche des Berufungswerbers regelt.Paragraph 65, AVG ordnet nicht an, dass eine Stellungnahme des Berufungsgegners zur Berufung dem Berufungswerber zugestellt werden müsste, zumal diese Gesetzesbestimmung nur die Rechte allfälliger Berufungsgegner und nicht solche des Berufungswerbers regelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008070156.X07
Im RIS seit
19.06.2011
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2014
Dokumentnummer
JWR_2008070156_20110526X07