Verwaltungsgerichtshof
26.05.2011
2008/07/0156
Paragraph 65, AVG ordnet nicht an, dass eine Stellungnahme des Berufungsgegners zur Berufung dem Berufungswerber zugestellt werden müsste, zumal diese Gesetzesbestimmung nur die Rechte allfälliger Berufungsgegner und nicht solche des Berufungswerbers regelt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2008/07/0158