Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2008/07/0134

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2008/07/0134

Entscheidungsdatum

30.09.2010

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend wasserrechtliche Bewilligung gemäß Paragraph 41, WRG 1959 ist zum Aspekt der Parteistellung als Ausfluss des Grundeigentums festzuhalten, dass eine Inanspruchnahme von Fremdgrund ohne Zustimmung des Eigentümers dessen aus dem Grundeigentum erfließende Rechte verletzt. (Hier: Die Bf haben keine Zustimmungserklärung zur Gerinneführung über diese Grundstücke erteilt, sondern diese ausdrücklich nur "unter Vorbehalt" ausgesprochen, weil sie eine dann näher ausgeführte Beeinträchtigung ihrer Rechte befürchteten.)

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008070134.X03

Im RIS seit

24.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2010

Dokumentnummer

JWR_2008070134_20100930X03