Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2008/18/0735
Entscheidungsdatum
16.12.2008
Index
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FPG 2005 §60 Abs1
FPG 2005 §60 Abs2 Z1
FPG 2005 §61 Z4
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/18/0340 E 3. Juli 2007 RS 2
Stammrechtssatz
Dass nach den Wertungen des Gesetzgebers die Erlassung eines Aufenthaltsverbots gegenüber einem Fremden, der zwar von klein auf im Inland aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen ist, jedoch in gravierender Weise straffällig geworden ist, zulässig ist, ergibt sich aus § 61 Z 4 FrPolG 2005.Dass nach den Wertungen des Gesetzgebers die Erlassung eines Aufenthaltsverbots gegenüber einem Fremden, der zwar von klein auf im Inland aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen ist, jedoch in gravierender Weise straffällig geworden ist, zulässig ist, ergibt sich aus Paragraph 61, Ziffer 4, FrPolG 2005.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008180735.X01
Im RIS seit
08.04.2009
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2008180735_20081216X01