Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2007

Geschäftszahl

2007/18/0340

Rechtssatz

Dass nach den Wertungen des Gesetzgebers die Erlassung eines Aufenthaltsverbots gegenüber einem Fremden, der zwar von klein auf im Inland aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen ist, jedoch in gravierender Weise straffällig geworden ist, zulässig ist, ergibt sich aus Paragraph 61, Ziffer 4, FrPolG 2005.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180340.X02