Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2008

Geschäftszahl

2008/18/0735

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/18/0340 E 3. Juli 2007 RS 2

Stammrechtssatz

Dass nach den Wertungen des Gesetzgebers die Erlassung eines Aufenthaltsverbots gegenüber einem Fremden, der zwar von klein auf im Inland aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen ist, jedoch in gravierender Weise straffällig geworden ist, zulässig ist, ergibt sich aus Paragraph 61, Ziffer 4, FrPolG 2005.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2008:2008180735.X01