Verwaltungsgerichtshof
16.12.2008
2008/18/0735
GRS wie 2007/18/0340 E 3. Juli 2007 RS 2
Dass nach den Wertungen des Gesetzgebers die Erlassung eines Aufenthaltsverbots gegenüber einem Fremden, der zwar von klein auf im Inland aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen ist, jedoch in gravierender Weise straffällig geworden ist, zulässig ist, ergibt sich aus Paragraph 61, Ziffer 4, FrPolG 2005.
ECLI:AT:VWGH:2008:2008180735.X01