Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/08/0118

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

89/08/0118

Entscheidungsdatum

22.01.1991

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080118.X03

Im RIS seit

22.01.1991

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1989080118_19910122X03

Rechtssatz für 2002/08/0106

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2002/08/0106

Entscheidungsdatum

25.05.2005

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0118 E 22. Jänner 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080106.X02

Im RIS seit

14.07.2005

Dokumentnummer

JWR_2002080106_20050525X02

Rechtssatz für 2003/08/0116

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2003/08/0116

Entscheidungsdatum

16.11.2005

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0118 E 22. Jänner 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080116.X01

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2011

Dokumentnummer

JWR_2003080116_20051116X01

Rechtssatz für 2007/09/0301

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2007/09/0301

Entscheidungsdatum

16.10.2008

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0118 E 22. Jänner 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090301.X01

Im RIS seit

17.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009

Dokumentnummer

JWR_2007090301_20081016X01

Rechtssatz für 2005/12/0123

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

14

Geschäftszahl

2005/12/0123

Entscheidungsdatum

12.11.2008

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0118 E 22. Jänner 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120123.X14

Im RIS seit

04.12.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015

Dokumentnummer

JWR_2005120123_20081112X14