Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
14
Geschäftszahl
2005/12/0123
Entscheidungsdatum
12.11.2008
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0118 E 22. Jänner 1991 RS 3
Stammrechtssatz
Damit die Entscheidung der Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden kann, bedarf es bei Widersprüchen in den Behauptungen und Angaben der Verfahrensparteien in Auseinandersetzung damit und mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen einer klaren und übersichtlichen Zusammenfassung der maßgeblichen Erwägungen bei der Beweiswürdigung.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
Beweismittel Zeugenbeweis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120123.X14
Im RIS seit
04.12.2008
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015
Dokumentnummer
JWR_2005120123_20081112X14