Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17716 A/2009
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
2007/07/0050
Entscheidungsdatum
25.06.2009
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz
Rechtssatz
Da das Kollaudierungsverfahren eine "andere Angelegenheit" iSd § 123 Abs. 2 WRG 1959 darstellt, hat der Sachfällige unter bestimmten Voraussetzungen seinem Gegner die ihm durch das Verfahren erwachsenen Kosten zu ersetzen. "Sachfälliger" ist derjenige, dem die Kosten auferlegt werden sollen. Dies kann sowohl jene Partei sein, die durch ihren Antrag das Verfahren ausgelöst hat als auch ihr Gegner.Da das Kollaudierungsverfahren eine "andere Angelegenheit" iSd Paragraph 123, Absatz 2, WRG 1959 darstellt, hat der Sachfällige unter bestimmten Voraussetzungen seinem Gegner die ihm durch das Verfahren erwachsenen Kosten zu ersetzen. "Sachfälliger" ist derjenige, dem die Kosten auferlegt werden sollen. Dies kann sowohl jene Partei sein, die durch ihren Antrag das Verfahren ausgelöst hat als auch ihr Gegner.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007070050.X10
Im RIS seit
10.08.2009
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015
Dokumentnummer
JWR_2007070050_20090625X10