Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2007/07/0050

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17716 A/2009

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

2007/07/0050

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Da das Kollaudierungsverfahren eine "andere Angelegenheit" iSd Paragraph 123, Absatz 2, WRG 1959 darstellt, hat der Sachfällige unter bestimmten Voraussetzungen seinem Gegner die ihm durch das Verfahren erwachsenen Kosten zu ersetzen. "Sachfälliger" ist derjenige, dem die Kosten auferlegt werden sollen. Dies kann sowohl jene Partei sein, die durch ihren Antrag das Verfahren ausgelöst hat als auch ihr Gegner.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007070050.X10

Im RIS seit

10.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2015

Dokumentnummer

JWR_2007070050_20090625X10