Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2007/03/0050
Entscheidungsdatum
29.10.2009
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Dingliche Wirkung äußert sich nicht erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, vielmehr kann in den Fällen, in denen ein - erst zu erlassender - Bescheid dingliche Wirkung hat, eine Rechtsnachfolge in die Parteistellung eintreten.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Jagdrecht
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten
dingliche Wirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007030050.X03
Im RIS seit
25.11.2009
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009
Dokumentnummer
JWR_2007030050_20091029X03