Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2009

Geschäftszahl

2007/03/0050

Rechtssatz

Dingliche Wirkung äußert sich nicht erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, vielmehr kann in den Fällen, in denen ein - erst zu erlassender - Bescheid dingliche Wirkung hat, eine Rechtsnachfolge in die Parteistellung eintreten.