Verwaltungsgerichtshof
29.10.2009
2007/03/0050
Dingliche Wirkung äußert sich nicht erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, vielmehr kann in den Fällen, in denen ein - erst zu erlassender - Bescheid dingliche Wirkung hat, eine Rechtsnachfolge in die Parteistellung eintreten.