Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2006/15/0158
Entscheidungsdatum
18.12.2008
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Wenn die Behörde Vermögenszugänge und Bankeingänge feststellt, der Steuerpflichtige sich aber außerstande zeigt, eine glaubhafte Erklärung für diese Einnahmen zu geben, kann es nicht als unschlüssig angesehen werden, dass die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zum Ergebnis gelangt, die Bankeingänge seien bislang nicht einbekannte Einnahmen aus einer Einkunftsquelle des Steuerpflichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006150158.X03
Im RIS seit
23.01.2009
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009
Dokumentnummer
JWR_2006150158_20081218X03