Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2006/15/0158

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2006/15/0158

Entscheidungsdatum

18.12.2008

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wenn die Behörde Vermögenszugänge und Bankeingänge feststellt, der Steuerpflichtige sich aber außerstande zeigt, eine glaubhafte Erklärung für diese Einnahmen zu geben, kann es nicht als unschlüssig angesehen werden, dass die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zum Ergebnis gelangt, die Bankeingänge seien bislang nicht einbekannte Einnahmen aus einer Einkunftsquelle des Steuerpflichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150158.X03

Im RIS seit

23.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009

Dokumentnummer

JWR_2006150158_20081218X03