Die DP/Stmk 1974 sieht für den Fall, dass ein wichtiges dienstliches Interesse an der Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Verwendung besteht, einen Rechtsanspruch, auf einem bestimmten Dienstposten weiterverwendet zu werden, nicht vor (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1977, Zl. 254/77, sowie das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 1995, 94/12/0281).Die DP/Stmk 1974 sieht für den Fall, dass ein wichtiges dienstliches Interesse an der Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Verwendung besteht, einen Rechtsanspruch, auf einem bestimmten Dienstposten weiterverwendet zu werden, nicht vor vergleiche das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1977, Zl. 254/77, sowie das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 1995, 94/12/0281).