Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 45 LDG 1984 durch die Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zu erfolgen, aus welchem das präzise Ausmaß der herabgesetzten Lehrverpflichtung hervorzugehen hat.Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß Paragraph 45, LDG 1984 durch die Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zu erfolgen, aus welchem das präzise Ausmaß der herabgesetzten Lehrverpflichtung hervorzugehen hat.