Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2006

Geschäftszahl

2006/12/0085

Rechtssatz

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß Paragraph 45, LDG 1984 durch die Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zu erfolgen, aus welchem das präzise Ausmaß der herabgesetzten Lehrverpflichtung hervorzugehen hat.