Verwaltungsgerichtshof
13.09.2006
2006/12/0085
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß Paragraph 45, LDG 1984 durch die Erlassung eines rechtsgestaltenden Bescheides zu erfolgen, aus welchem das präzise Ausmaß der herabgesetzten Lehrverpflichtung hervorzugehen hat.