Die im Beschwerdefall u.a. strittige Rechtsfrage, ob bzw. wie lange die Beamtin wegen Krankheit vom Dienst abwesend war, hätte in einem - von der Beamtin ausdrücklich begehrten - Bemessungsbescheid geklärt werden können und müssen, in dem über die Höhe der ihr gebührenden Bezüge während des in Rede stehenden Zeitraumes bescheidförmig abgesprochen worden wäre.