Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2006/10/0254
Entscheidungsdatum
21.05.2008
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs2 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §10 Abs2 Z2 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §48 Abs2 idF 2001/I/016;
AVG §8;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/10/0268
Rechtssatz
Wenn der BF vorbringt, dass, wie ein Blick auf die Karte zeige, viele Bewohner des roten Polygons von anderen öffentlichen Apotheken deutlich weniger weit entfernt seien als von der beantragten, übersieht er, dass bei Ermittlung der Wegstrecken zur Bestimmung der Versorgungspolygone im Falle des Vorliegens von (teilweisen) Einbahnregelungen sowohl auf den Hin-, als auch auf den Rückweg Bedacht genommen und die aus beiden Strecken gebildeten Summe halbiert werden muss (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. März 1991, Zl. 90/10/0026).Wenn der BF vorbringt, dass, wie ein Blick auf die Karte zeige, viele Bewohner des roten Polygons von anderen öffentlichen Apotheken deutlich weniger weit entfernt seien als von der beantragten, übersieht er, dass bei Ermittlung der Wegstrecken zur Bestimmung der Versorgungspolygone im Falle des Vorliegens von (teilweisen) Einbahnregelungen sowohl auf den Hin-, als auch auf den Rückweg Bedacht genommen und die aus beiden Strecken gebildeten Summe halbiert werden muss vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. März 1991, Zl. 90/10/0026).
Schlagworte
Gesundheitswesen Apotheken
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006100254.X04
Im RIS seit
27.06.2008
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_2006100254_20080521X04