Verwaltungsgerichtshof
21.05.2008
2006/10/0254
Wenn der BF vorbringt, dass, wie ein Blick auf die Karte zeige, viele Bewohner des roten Polygons von anderen öffentlichen Apotheken deutlich weniger weit entfernt seien als von der beantragten, übersieht er, dass bei Ermittlung der Wegstrecken zur Bestimmung der Versorgungspolygone im Falle des Vorliegens von (teilweisen) Einbahnregelungen sowohl auf den Hin-, als auch auf den Rückweg Bedacht genommen und die aus beiden Strecken gebildeten Summe halbiert werden muss vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. März 1991, Zl. 90/10/0026).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/10/0268