Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2006/10/0254
Entscheidungsdatum
21.05.2008
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §12 Abs2 Z1 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §48 Abs2 Z1 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §51 Abs3 Z1 idF 2001/I/016;
AVG §8;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2007/10/0268
Rechtssatz
Personen, die nicht Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, kommt ebenso wie Personen, die zwar Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, aber keinen rechtzeitigen Einspruch erhoben haben, kein Recht zu, am Konzessionsverfahren einer neuen öffentlichen Apotheke als Parteien teilzunehmen und den mangelnden Bedarf an dieser Apotheke geltend zu machen - es sei denn, sie würden durch den angefochtenen Bescheid in sonstige Weise in ihrer Rechtssphäre unmittelbar berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006100254.X02
Im RIS seit
27.06.2008
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_2006100254_20080521X02