Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.2008

Geschäftszahl

2006/10/0254

Rechtssatz

Personen, die nicht Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, kommt ebenso wie Personen, die zwar Inhaber einer öffentlichen Apotheke sind, aber keinen rechtzeitigen Einspruch erhoben haben, kein Recht zu, am Konzessionsverfahren einer neuen öffentlichen Apotheke als Parteien teilzunehmen und den mangelnden Bedarf an dieser Apotheke geltend zu machen - es sei denn, sie würden durch den angefochtenen Bescheid in sonstige Weise in ihrer Rechtssphäre unmittelbar berührt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2007/10/0268