Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/02/0027

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2000/02/0027

Entscheidungsdatum

24.02.2000

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wird durch die Hinterlegung der Strafverfügung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Erhebung eines Einspruchs angemessener Zeitraum (hier von zehn Tagen) verbleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000020027.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_2000020027_20000224X01

Rechtssatz für 2006/07/0101

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2006/07/0101

Entscheidungsdatum

24.05.2007

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/07/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0027 E 24. Februar 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Wird durch die Hinterlegung der Strafverfügung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Erhebung eines Einspruchs angemessener Zeitraum (hier von zehn Tagen) verbleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070101.X04

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017

Dokumentnummer

JWR_2006070101_20070524X04