Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2006/07/0101
Entscheidungsdatum
24.05.2007
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/07/0102
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/02/0027 E 24. Februar 2000 RS 1
Stammrechtssatz
Wird durch die Hinterlegung der Strafverfügung der Beginn einer Rechtsmittelfrist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Erhebung eines Einspruchs angemessener Zeitraum (hier von zehn Tagen) verbleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070101.X04
Im RIS seit
20.06.2007
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017
Dokumentnummer
JWR_2006070101_20070524X04