Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17140 A/2007
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2006/05/0034
Entscheidungsdatum
21.03.2007
Index
L44102 Feuerpolizei Kehrordnung Kärnten
L70702 Theater Veranstaltung Kärnten
L70712 Spielapparate Kärnten
41/01 Sicherheitsrecht
Norm
SPG 1991 §5a Abs1 idF 1996/201;
VeranstaltungsG Krnt 1997 §16;
VeranstaltungsG Krnt 1997 §19 Abs1;
VeranstaltungsG Krnt 1997 §19 Abs2 litc;
VeranstaltungsG Krnt 1997 §19 Abs2;
VeranstaltungsG Krnt 1997 §31 Abs2 litb;
VeranstaltungsG Krnt 1997 §35 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/02/0579 E 4. Oktober 1996 RS 1
(Hier: Dies trifft für das sich über mehrere Tage erstreckende
Vorhaben "Villacher Kirchtag 2004" mit selbständigen
Veranstaltungen, die auf einem großräumigen Gelände abgehalten
werden und unterschiedlichen Tatbeständen für anmeldepflichtige
Veranstaltungen im Sinne des § 16 Krnt VeranstaltungsG 1997
zuzuordnen sind, zu.)
Stammrechtssatz
Sofern eine, wenn auch durch einen Bescheid bewilligte, Veranstaltung in unterschiedlichen, einander nicht bedingenden (nicht untrennbaren) Teilveranstaltungsabschnitten durchgeführt wird, ist es nicht ausgeschlossen, daß jeder Abschnitt für sich als Veranstaltung oder Vorhaben hinsichtlich der Überwachungsgebührenpflicht einer separaten Beurteilung zugeführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050034.X02
Im RIS seit
24.04.2007
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011
Dokumentnummer
JWR_2006050034_20070321X02