Die Frage der Wertigkeit des Arbeitsplatzes bildet im besoldungsrechtlichen Verfahren eine Vorfrage im Sinne des § 38 AVG und ist unter Beiziehung eines Sachverständigen zu beurteilen (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2001/12/0262).Die Frage der Wertigkeit des Arbeitsplatzes bildet im besoldungsrechtlichen Verfahren eine Vorfrage im Sinne des Paragraph 38, AVG und ist unter Beiziehung eines Sachverständigen zu beurteilen vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2001/12/0262).