Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2005/12/0081
Entscheidungsdatum
20.12.2005
Index
63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm
GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;
RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;
RGV 1955 §22 Abs1;
RGV 1955 §27 Abs2 idF 1994/550;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/12/0082 E 20. Dezember 2005
2005/12/0083 E 20. Dezember 2005
Rechtssatz
Eine im Zuge einer Dienstzuteilung erteilte, allgemein gehaltene Aufforderung, "entsprechende Reiserechnungen über die Zuteilungsgebühr zu legen", entband den Beamten nicht schlechthin von der Sorgfalt, die Richtigkeit dieser Mitteilung im Hinblick auf diese Zuteilung einerseits und auf eine Zuteilung an eine andere Dienststelle (für die der Beamte zu Unrecht Zuteilungsgebühren verrechnet und empfangen hat) andererseits zu differenzieren und demgemäß die Rechtmäßigkeit einer Zuteilungsgebühr betreffend die letztgenannte Zuteilung nachzuprüfen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 95/12/0339, mwN).Eine im Zuge einer Dienstzuteilung erteilte, allgemein gehaltene Aufforderung, "entsprechende Reiserechnungen über die Zuteilungsgebühr zu legen", entband den Beamten nicht schlechthin von der Sorgfalt, die Richtigkeit dieser Mitteilung im Hinblick auf diese Zuteilung einerseits und auf eine Zuteilung an eine andere Dienststelle (für die der Beamte zu Unrecht Zuteilungsgebühren verrechnet und empfangen hat) andererseits zu differenzieren und demgemäß die Rechtmäßigkeit einer Zuteilungsgebühr betreffend die letztgenannte Zuteilung nachzuprüfen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 95/12/0339, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120081.X05
Im RIS seit
25.01.2006
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2005120081_20051220X05