Verwaltungsgerichtshof
20.12.2005
2005/12/0081
Eine im Zuge einer Dienstzuteilung erteilte, allgemein gehaltene Aufforderung, "entsprechende Reiserechnungen über die Zuteilungsgebühr zu legen", entband den Beamten nicht schlechthin von der Sorgfalt, die Richtigkeit dieser Mitteilung im Hinblick auf diese Zuteilung einerseits und auf eine Zuteilung an eine andere Dienststelle (für die der Beamte zu Unrecht Zuteilungsgebühren verrechnet und empfangen hat) andererseits zu differenzieren und demgemäß die Rechtmäßigkeit einer Zuteilungsgebühr betreffend die letztgenannte Zuteilung nachzuprüfen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 16. Dezember 1998, Zl. 95/12/0339, mwN).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/12/0082 E 20. Dezember 2005
2005/12/0083 E 20. Dezember 2005