Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2005/12/0081
Entscheidungsdatum
20.12.2005
Index
63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm
RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/12/0082 E 20. Dezember 2005
2005/12/0083 E 20. Dezember 2005
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/12/0156 E 23. Oktober 2002 RS 1
Stammrechtssatz
Der Begriff "Dienststelle" in der RGV ist im Gegensatz zu seinem Verständnis in sonstigen Bereichen des Dienstrechtes nicht organisatorisch, sondern mit örtlichem Bezug zu sehen. So hat der VwGH ausgesprochen, dass als "Dienststelle" im Sinn der RGV nur die Räume eines Amtsgebäudes angesehen werden können (Hinweis Germ-Zach, Die Reisegebührenvorschrift, Anm. 8 zu § 2, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH).Der Begriff "Dienststelle" in der RGV ist im Gegensatz zu seinem Verständnis in sonstigen Bereichen des Dienstrechtes nicht organisatorisch, sondern mit örtlichem Bezug zu sehen. So hat der VwGH ausgesprochen, dass als "Dienststelle" im Sinn der RGV nur die Räume eines Amtsgebäudes angesehen werden können (Hinweis Germ-Zach, Die Reisegebührenvorschrift, Anmerkung 8 zu Paragraph 2,, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120081.X01
Im RIS seit
25.01.2006
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2005120081_20051220X01