Verwaltungsgerichtshof
23.10.2002
2001/12/0156
Der Begriff "Dienststelle" in der RGV ist im Gegensatz zu seinem Verständnis in sonstigen Bereichen des Dienstrechtes nicht organisatorisch, sondern mit örtlichem Bezug zu sehen. So hat der VwGH ausgesprochen, dass als "Dienststelle" im Sinn der RGV nur die Räume eines Amtsgebäudes angesehen werden können (Hinweis Germ-Zach, Die Reisegebührenvorschrift, Anmerkung 8 zu Paragraph 2,, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH).