Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2012

Geschäftszahl

2010/09/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0156 E 23. Oktober 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Der Begriff "Dienststelle" in der RGV ist im Gegensatz zu seinem Verständnis in sonstigen Bereichen des Dienstrechtes nicht organisatorisch, sondern mit örtlichem Bezug zu sehen. So hat der VwGH ausgesprochen, dass als "Dienststelle" im Sinn der RGV nur die Räume eines Amtsgebäudes angesehen werden können (Hinweis Germ-Zach, Die Reisegebührenvorschrift, Anmerkung 8 zu Paragraph 2,, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2010/09/0202

2010/09/0201