Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/10/0099

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

95/10/0099

Entscheidungsdatum

29.01.1996

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Der Umstand, dass eine bestehende Apotheke bereits vor Errichtung der geplanten neuen Apotheke über ein Versorgungspotential von weniger als 5500 Personen verfügt, kann nicht dazu führen, dass ein durch die Errichtung der geplanten neuen Apotheke herbeigeführtes weiteres Absinken des Versorgungspotentials unerheblich wäre (Hinweis E 22.12.1993, 93/10/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100099.X02

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_1995100099_19960129X02

Rechtssatz für 2008/10/0310

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2008/10/0310

Entscheidungsdatum

18.02.2010

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/10/0099 E 29. Jänner 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß eine bestehende Apotheke bereits vor Errichtung der geplanten neuen Apotheke über ein Versorgungspotential von weniger als 5500 Personen verfügt, kann nicht dazu führen, daß ein durch die Errichtung der geplanten neuen Apotheke herbeigeführtes weiteres Absinken des Versorgungspotentials unerheblich wäre (Hinweis E 22.12.1993, 93/10/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008100310.X01

Im RIS seit

21.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2010

Dokumentnummer

JWR_2008100310_20100218X01

Rechtssatz für 2005/10/0218

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2005/10/0218

Entscheidungsdatum

29.11.2011

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/10/0099 E 29. Jänner 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass eine bestehende Apotheke bereits vor Errichtung der geplanten neuen Apotheke über ein Versorgungspotential von weniger als 5500 Personen verfügt, kann nicht dazu führen, dass ein durch die Errichtung der geplanten neuen Apotheke herbeigeführtes weiteres Absinken des Versorgungspotentials unerheblich wäre (Hinweis E 22.12.1993, 93/10/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2005100218.X02

Im RIS seit

28.12.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_2005100218_20111129X02

Rechtssatz für 2013/10/0118

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2013/10/0118

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/10/0099 E 29. Jänner 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass eine bestehende Apotheke bereits vor Errichtung der geplanten neuen Apotheke über ein Versorgungspotential von weniger als 5500 Personen verfügt, kann nicht dazu führen, dass ein durch die Errichtung der geplanten neuen Apotheke herbeigeführtes weiteres Absinken des Versorgungspotentials unerheblich wäre (Hinweis E 22.12.1993, 93/10/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013100118.X01

Im RIS seit

27.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_2013100118_20150930X01