Verwaltungsgerichtshof
18.02.2010
2008/10/0310
GRS wie 95/10/0099 E 29. Jänner 1996 RS 2
Der Umstand, daß eine bestehende Apotheke bereits vor Errichtung der geplanten neuen Apotheke über ein Versorgungspotential von weniger als 5500 Personen verfügt, kann nicht dazu führen, daß ein durch die Errichtung der geplanten neuen Apotheke herbeigeführtes weiteres Absinken des Versorgungspotentials unerheblich wäre (Hinweis E 22.12.1993, 93/10/0078).