Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2015

Geschäftszahl

2013/10/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/10/0099 E 29. Jänner 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass eine bestehende Apotheke bereits vor Errichtung der geplanten neuen Apotheke über ein Versorgungspotential von weniger als 5500 Personen verfügt, kann nicht dazu führen, dass ein durch die Errichtung der geplanten neuen Apotheke herbeigeführtes weiteres Absinken des Versorgungspotentials unerheblich wäre (Hinweis E 22.12.1993, 93/10/0078).