Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2004/15/0135
Entscheidungsdatum
04.03.2009
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/15/0136
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 4
Stammrechtssatz
Neu hervorgekommene Tatsachen sind Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, als dies in dem im wiederaufzunehmenden Verfahren ergangenen Bescheid zum Ausdruck kommt. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis E 21.7.1998, 93/14/0187, 0188).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2004150135.X02
Im RIS seit
15.04.2009
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2010
Dokumentnummer
JWR_2004150135_20090304X02