Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.2009

Geschäftszahl

2004/15/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/14/0018 E 19. März 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Neu hervorgekommene Tatsachen sind Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten, als dies in dem im wiederaufzunehmenden Verfahren ergangenen Bescheid zum Ausdruck kommt. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis E 21.7.1998, 93/14/0187, 0188).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2004/15/0136