Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2004/07/0156
Entscheidungsdatum
18.11.2004
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
ALSAG 1989 §10 Abs1 Z2;
ALSAG 1989 §3 Abs1 Z2 idF 1996/201;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/07/0173 E 22. April 2004 RS 7
Stammrechtssatz
Das Erfordernis einer Übereinstimmung mit der Rechtsordnung und dabei insbesondere die Notwendigkeit des Vorliegens allenfalls erforderlicher Bewilligungen u.dgl. besteht nicht nur für die Vornahme der Verfüllung oder Anpassung selbst, sondern auch für die übergeordnete Baumaßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 2 ALSAG 1989.Das Erfordernis einer Übereinstimmung mit der Rechtsordnung und dabei insbesondere die Notwendigkeit des Vorliegens allenfalls erforderlicher Bewilligungen u.dgl. besteht nicht nur für die Vornahme der Verfüllung oder Anpassung selbst, sondern auch für die übergeordnete Baumaßnahme iSd Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070156.X03
Dokumentnummer
JWR_2004070156_20041118X03