Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2015

Geschäftszahl

2013/07/0024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/07/0173 E 22. April 2004 VwSlg 16353 A/2004 RS 7

Stammrechtssatz

Das Erfordernis einer Übereinstimmung mit der Rechtsordnung und dabei insbesondere die Notwendigkeit des Vorliegens allenfalls erforderlicher Bewilligungen u.dgl. besteht nicht nur für die Vornahme der Verfüllung oder Anpassung selbst, sondern auch für die übergeordnete Baumaßnahme iSd Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989.