Verwaltungsgerichtshof
26.11.2015
2013/07/0024
GRS wie 2003/07/0173 E 22. April 2004 VwSlg 16353 A/2004 RS 7
Das Erfordernis einer Übereinstimmung mit der Rechtsordnung und dabei insbesondere die Notwendigkeit des Vorliegens allenfalls erforderlicher Bewilligungen u.dgl. besteht nicht nur für die Vornahme der Verfüllung oder Anpassung selbst, sondern auch für die übergeordnete Baumaßnahme iSd Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989.