Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2004/05/0156
Entscheidungsdatum
21.07.2005
Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8;
BauO OÖ 1994 §31 Abs6;
BauRallg;
ROG OÖ 1994 §23 Abs3;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0247
Rechtssatz
Die beschwerdegegnständliche Anlage bedurfte auch einer gewerberechtlichen Genehmigung, weshalb der Nachbar im vorliegenden Bauverfahren nur die Frage der Zulässigkeit der Betriebestype in der gegebenen Widmungskategorie einwenden kann (vgl. das gleichfalls ein Einkaufszentrum in einem Gebiet mit der Widmung Bauland-Geschäftsgebiet betreffende Erkenntnis vom 30. September 1997, Zl. 97/05/0128; ebenso hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 2000, Zl. 2000/05/0191). Die gegenständliche Erweiterung des Einkaufszentrums samt Erhöhung der Stellplatzflächen entspricht aber der gegebenen Widmung "Geschäftsgebiet für Geschäftsbauten mit gemischtem Warenangebot".Die beschwerdegegnständliche Anlage bedurfte auch einer gewerberechtlichen Genehmigung, weshalb der Nachbar im vorliegenden Bauverfahren nur die Frage der Zulässigkeit der Betriebestype in der gegebenen Widmungskategorie einwenden kann vergleiche das gleichfalls ein Einkaufszentrum in einem Gebiet mit der Widmung Bauland-Geschäftsgebiet betreffende Erkenntnis vom 30. September 1997, Zl. 97/05/0128; ebenso hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 2000, Zl. 2000/05/0191). Die gegenständliche Erweiterung des Einkaufszentrums samt Erhöhung der Stellplatzflächen entspricht aber der gegebenen Widmung "Geschäftsgebiet für Geschäftsbauten mit gemischtem Warenangebot".
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3
Baurecht Nachbar
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050156.X07
Im RIS seit
11.08.2005
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011
Dokumentnummer
JWR_2004050156_20050721X07