Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2004/04/0185

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 17000 A/2006

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2004/04/0185

Entscheidungsdatum

15.09.2006

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Dass die reine Vermietung an sich nicht unter die GewO 1994 fällt vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 16. April 1985, Zl. 83/04/0202, mwH, sowie Winkler in Rill [Hrsg.], Gewerberecht [1978], 23 f), steht nach dem zweiten Teilsatz des Paragraph eins, Absatz 2, GewO 1994 jedenfalls der Annahme der Ertragsabsicht im Zuge der Bautätigkeit nicht entgegen. Demgegenüber fehlt es der Bautätigkeit für den privaten Eigenbedarf, etwa für eigene Wohnzwecke, an einer solchen Ertragsabsicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040185.X04

Im RIS seit

07.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008

Dokumentnummer

JWR_2004040185_20060915X04