Der Behörde kann nicht gefolgt werden, wenn sie - im Zusammenhang mit der konkreten Verteilung der Aufgaben zwischen dem Museumsdirektor und dem Beamten (nach dem angefochtenen Bescheid Leiter der Verwaltung des Museums für Völkerkunde) die Meinung vertritt, für die Beurteilung der Anforderungen des zu bewertenden Arbeitsplatzes komme es nicht auf den durch die Weisungslage geschaffenen, allenfalls für eine höhere Bewertung sprechenden "Ist-Zustand" an.