Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2004/05/0156
Entscheidungsdatum
21.07.2005
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0247
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/10/0232 E 22. Dezember 2003 RS 8
Stammrechtssatz
Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050156.X01
Im RIS seit
11.08.2005
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011
Dokumentnummer
JWR_2004050156_20050721X01