Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2003/10/0232

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16260 A/2003

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

2003/10/0232

Entscheidungsdatum

22.12.2003

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Beachte

Besprechung in: RdU 2006, S 9 bis 18;

Rechtssatz

Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003100232.X08

Im RIS seit

04.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008

Dokumentnummer

JWR_2003100232_20031222X08

Rechtssatz für 2003/07/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

2003/07/0131

Entscheidungsdatum

25.03.2004

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/10/0232 E 22. Dezember 2003 RS 8 (Hier: Wasserrechtsgesetz)

Stammrechtssatz

Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070131.X08

Im RIS seit

22.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2016

Dokumentnummer

JWR_2003070131_20040325X08

Rechtssatz für 2004/05/0139

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2004/05/0139

Entscheidungsdatum

07.09.2004

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/05/0140

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/10/0232 E 22. Dezember 2003 RS 8

Stammrechtssatz

Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004050139.X01

Im RIS seit

12.10.2004

Dokumentnummer

JWR_2004050139_20040907X01

Rechtssatz für 2004/05/0156

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2004/05/0156

Entscheidungsdatum

21.07.2005

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/05/0247

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/10/0232 E 22. Dezember 2003 RS 8

Stammrechtssatz

Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050156.X01

Im RIS seit

11.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2011

Dokumentnummer

JWR_2004050156_20050721X01

Rechtssatz für 2004/06/0030

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2004/06/0030

Entscheidungsdatum

27.09.2005

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/10/0232 E 22. Dezember 2003 RS 8

Stammrechtssatz

Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004060030.X01

Im RIS seit

24.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011

Dokumentnummer

JWR_2004060030_20050927X01