Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2003

Geschäftszahl

2003/10/0232

Rechtssatz

Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffnet, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen.

Beachte

Besprechung in:

RdU 2006, S 9 bis 18;