Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2003/18/0195
Entscheidungsdatum
07.11.2003
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/07/0059 E 11. September 2003 RS 5
(Hier: Der Antrag auf Wiederaufnahme des Asylverfahrens vermag an
der zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheids
(betreffend Ausweisung) gegebenen Rechtskraft der negativen
Asylbescheide nichts zu ändern und den Fremden keine Berechtigung
zum Aufenthalt in Österreich zu verschaffen.)
Stammrechtssatz
Ein im wieder aufzunehmenden Verfahren ergangener Bescheid entfaltet trotz Antragstellung - bis zur rechtskräftigen Bewilligung der Wiederaufnahme - alle von ihm normierten Rechtswirkungen; daraus erwachsene Verpflichtungen können vollstreckt werden.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von
Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003180195.X01
Dokumentnummer
JWR_2003180195_20031107X01