Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17351 A/2007
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2003/06/0016
Entscheidungsdatum
18.12.2007
Index
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §8;
BauO Tir 1998 §25 Abs3 litb idF 2000/079;
BauO Tir 2001 §25 Abs3 litb;
BauRallg;
Rechtssatz
Ein Mitspracherecht in Bezug auf Bestimmungen, die den Brandschutz betreffen, kommt dem Nachbarn iSd § 25 Abs. 3 (Einleitungssatz) Tir BauO 1998 dann zu, wenn die brandschutzrechtliche Bestimmung auch seinem Schutz dient. Es kommt ihm in diesem Zusammenhang ein Mitspracherecht hinsichtlich jener Gefährdungen zu, die von der geplanten Anlage und deren Benützung ausgehen. Ein Mitspracherecht dahingehend, dass die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet sein müsste, ist ihm nicht eingeräumt (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2006/06/0338, zur gleich lautenden Bestimmung in der Tir BauO 2001).Ein Mitspracherecht in Bezug auf Bestimmungen, die den Brandschutz betreffen, kommt dem Nachbarn iSd Paragraph 25, Absatz 3, (Einleitungssatz) Tir BauO 1998 dann zu, wenn die brandschutzrechtliche Bestimmung auch seinem Schutz dient. Es kommt ihm in diesem Zusammenhang ein Mitspracherecht hinsichtlich jener Gefährdungen zu, die von der geplanten Anlage und deren Benützung ausgehen. Ein Mitspracherecht dahingehend, dass die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gewährleistet sein müsste, ist ihm nicht eingeräumt vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 21. Februar 2007, Zl. 2006/06/0338, zur gleich lautenden Bestimmung in der Tir BauO 2001).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche
Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters)
BauRallg5/1/4
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche
Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte
begründen BauRallg5/1/9
Baurecht Nachbar
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003060016.X08
Im RIS seit
24.01.2008
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011
Dokumentnummer
JWR_2003060016_20071218X08