Eine Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit durch Bescheid ist dem Gesetz fremd. (Hier: Die belBeh behauptet Bestellung der Beschuldigten zur verantwortlichen Person für den Bereich der in § 1 der Kärntner KFZ-Zulassungsstellenverordnung bezeichneten Behörden durch Bescheid des LH.)Eine Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit durch Bescheid ist dem Gesetz fremd. (Hier: Die belBeh behauptet Bestellung der Beschuldigten zur verantwortlichen Person für den Bereich der in Paragraph eins, der Kärntner KFZ-Zulassungsstellenverordnung bezeichneten Behörden durch Bescheid des LH.)