Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2004

Geschäftszahl

2003/02/0202

Rechtssatz

Eine Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit durch Bescheid ist dem Gesetz fremd. (Hier: Die belBeh behauptet Bestellung der Beschuldigten zur verantwortlichen Person für den Bereich der in Paragraph eins, der Kärntner KFZ-Zulassungsstellenverordnung bezeichneten Behörden durch Bescheid des LH.)

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2005/02/0165 E 9. September 2005